Filialfähigkeit
15.10.2020

Keine Doppelerfassungen

Filialfähigkeit bedeutet, dass Sie die Warenwirtschaftssoftware gleichzeitig in allen Unternehmensfilialen benutzen können. Hierbei greifen Sie gemeinsam auf eine Datenbank zu, sodass alle Mitarbeiter dieselben Informationen sehen und bearbeiten können. Das ist besonders bei den Kundendaten nützlich, damit keine Doppelerfassungen stattfinden, oder auf veraltete Kontaktdaten zugegriffen werden. In der System- bzw. Rechteverwaltung legen Sie fest, welche Daten in den Niederlassungen sichtbar und bearbeitbar sein sollen. Wenn in einer Filiale nur die dort erstellten Belege zu deren Aufträgen, Rechnungen, offene Posten oder Zahlungsavisen bearbeitet werden dürfen, aber nicht die des Hauptfirmensitzes, schalten Sie diesen Zugriff ab. Zuständigkeiten können Sie jetzt viel besser koordinieren!